
Grundschulen
Schulentwicklungsplan Landkreis Mansfeld-Südharz
Grundschulen Teil 1 Grundschulen Teil 2
Im Landkreis Mansfeld-Südharz gibt es 35 Grundschulen, davon 3 in freier Trägerschaft (siehe Karte).
(1) "In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Die Grundschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern im Unterricht Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsamen Bildungsgang. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen kognitiven, sozialen, emotionalen und motorischen Entwicklungen zu beachten."
(2) "Die Grundschule wird mit verlässlichen Öffnungszeiten geführt. Die Dauer der Öffnung beträgt schultäglich in der Regel fünf und eine halbe Zeitstunde. Der Besuch der Eingangs- und Ausgangsphase ist freiwillig. ...."
(3) "Der 1. und 2. Schuljahrgang in der Grundschule bildet die Schuleingangsphase. Der Besuch kann entsprechend der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers ein bis drei Schuljahre dauern. ..."
(4) "Grundschulen und Tageseinrichtungen sowie Frühförderstellen sollen bei der Vorbereitung des Schuleintritts zusammenarbeiten. Der Anfangsuntericht an Grundschulen soll an die Grunderfahrungen der Kinder anküpfen und insbesondere Bildungsbereiche und Grunderfahrungen der Kinder in der vorschulischen Bildungsarbeit in Tageseinrichtungen berücksichtigen."
(5) "Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Schullaufbahnempfehlung für die Wahl des weiteren Bildungsganges nach dem 4. Schuljahrgang. In den Fächern Deutsch oder Mathematik wird im 4. Schuljahrgang eine Klassenarbeit mit zentral gestellten Aufgaben geschrieben. Die Auswahlentscheidung trifft die oberste Schulbehörde.
(Quelle: Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - § 4 - Grundschulen)
Ein Kind, welches zum 30.06. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr erreicht, wird im Folgejahr eingeschult.